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Novellierung der Ammoniakreduktionsverordnung – Was bedeutet das für landwirtschaftliche Betriebe? Netzwerk Zukunftsraum Land

Wann:
27. Oktober 2025, 09:00 bis 11:30 Uhr
Wo:
ONLINE
Die 2022 erlassene Ammoniakreduktionsverordnung wurde 2023 und 2024 novelliert, eine Evaluierung der Verordnung ist bis Ende 2026 vorgesehen. Um zu vermeiden, dass weitere verpflichtende Maßnahmen erlassen werden müssen, sollen bestehende Fördermaßnahmen verstärkt propagiert und forciert werden.
Ziel der Veranstaltung ist es, einen Überblick über die geänderten Anforderungen zu geben und offene Fragen zu klären. Um die Umstellung zu erleichtern, werden im Rahmen des nationalen GAP-Strategieplans emissionswirksame Investitionen und ÖPUL-Maßnahmen, sowie begleitende Information und Weiterbildung, gefördert. Diese Förderungen unterstützen dabei, den hohen Investitionsbedarf für die Anpassung bestehender Anlagen oder den Kauf neuer Maschinen zu decken. In der Veranstaltung sollen auch die Details der Verordnung (Bestimmungen zu Ausnahmen und Übergangszeiträumen) thematisiert und über bestehende Fördermöglichkeiten informiert werden.

Zum Programm
Wir bitten um Anmeldung bis spätestens 24. Oktober 2025.

Zur Anmeldung:

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