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Ammoniakreduktionsverordnung

Die Ammoniakreduktionsverordnung beinhaltet Vorgaben zur Vermeidung von Ammoniakemissionen aus der Landwirtschaft. Diese umfassen Vorgaben bei Lagerung von Wirtschaftsdünger sowie zur Einarbeitung von Wirtschaftsdünger und Harnstoff. Über die vorgeschriebenen Maßnahmen sind Aufzeichnungen zu führen.

Die gesamte Fassung der Ammoniakreduktionsverordnung ist unter folgendem Link abrufbar:
RIS - Ammoniakreduktionsverordnung - Bundesrecht konsolidiert, Fassung vom 21.07.2026
Zusammengefasste Informationen sind hier abrufbar:

Einarbeitungsverpflichtung bei der Ausbringung von Wirtschaftsdünger und Harnstoff

Aufzeichnungsverpflichtungen

Weitere Informationen zu Luftschadstoffen aus der Landwirtschaft:

Downloads zum Thema