Weiterbildungskurs Sachkunde Pflanzenschutz - Grünland und Einzelpflanzenbehandlung (Rückenspritze)
Wann:
5. Nov. 2026 bis 29. April 2027
Anwender:innen von Pflanzenschutzmitteln sind verpflichtet, ihre Sachkundigkeit laufend aufrechtzuerhalten. Um den Sachkundeausweis nicht zu verlieren, ist eine Weiterbildung im Ausmaß von 5 Stunden erforderlich. Erst nach Absolvierung dieser Weiterbildung kann der Sachkundeausweis erneut beantragt und ausgestellt werden. In diesem Kurs werden aktuelle Themen des Pflanzenschutzes sowie relevante rechtliche Neuerungen behandelt.
Dieser Kurs wird auch für die Sachkundigkeit Einzelpflanzenbehandlung (Rückenspritze) anerkannt.
Anerkannt laut § 17 Abs. 8 Oö. Bodenschutzgesetz 1991 idgF.: 5 Stunden
Alle Informationen zum Ausweis sowie die erforderlichen Antragsunterlagen finden Sie auf der Website der LK OÖ: ooe.lko.at/sachkundeausweis+2400+3684535
Änderungen vorbehalten.
Dieser Kurs wird auch für die Sachkundigkeit Einzelpflanzenbehandlung (Rückenspritze) anerkannt.
Anerkannt laut § 17 Abs. 8 Oö. Bodenschutzgesetz 1991 idgF.: 5 Stunden
Alle Informationen zum Ausweis sowie die erforderlichen Antragsunterlagen finden Sie auf der Website der LK OÖ: ooe.lko.at/sachkundeausweis+2400+3684535
Änderungen vorbehalten.
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