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Newsletter
vom 20.04.2026
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In diesem Artikel werden die Grundsätze für Vor-Ort-Kontrollen auf landwirtschaftlichen Betrieben im Rahmen der Konditionalität dargestellt.
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Mittels einer vom zuständigen Ministerium (BMLUK) beauftragten und von einem unabhängigen Evaluierungsteam durchgeführten Umfrage soll die Akzeptanz biodiversitätsrelevanter Maßnahmen des ÖPUL 2023 bei landwirtschaftlichen Betrieben erhoben und analysiert werden.
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Bis einschließlich Förderjahr 2025 galt für ÖPUL-Maßnahmen mit Einschränkungen bei der Pflanzenschutzmittelanwendung die Förderbedingung, dass Schläge, auf denen flächige Pflanzenschutzmitteleinsätze erfolgen, im Mehrfachantrag (MFA) mit entsprechenden Codes zu kennzeichnen sind. Diese Vorgabe entfällt ab dem Antragsjahr 2026!
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Der Krankheitsdruck im Winterweizen war im Jahr 2025 sehr gering - ganz im Gegensatz zum Vorjahr, wo durch einen massiven Befall mit S.tritici die Fungizideinsätze hoch rentabel waren.
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Teilnehmer der ÖPUL-Maßnahmen „Umweltgerechte und biodiversitätsfördernde Bewirtschaftung“ (UBB) und „Biologische Wirtschaftsweise“ (BIO) haben sich zur Bewirtschaftung von Biodiversitätsflächen (DIV-Flächen) verpflichtet. Die Umsetzung dieser Förderbedingung am Grünland ist Inhalt dieses Artikels.
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