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Newsletter
vom 21.05.2025
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Die Zeit vergeht wie im Flug und demnächst steht der Zwischenfruchtanbau wieder vor der Tür. Daher sollte sich jede Landwirtin und jeder Landwirt bereits jetzt darüber Gedanken machen, wie das große Potenzial der Zwischenfrüchte bestmöglich ausgenutzt werden kann.
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Ab dem Antragsjahr 2025 besteht die Möglichkeit, eine Vergütung für die aktive Anlage einer Untersaat im Mais zu beantragen. Dieses Verfahren fällt unter die ÖPUL-Maßnahme „Erosionsschutz Acker“ – ähnlich wie Mulch- oder Direktsaat – und wird mit zusätzlich 81 €/ha gefördert.
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Die Bewirtschaftung landwirtschaftlicher Flächen hat entsprechend der im Mehrfachantrag (MFA) beantragten Schlagnutzungen zu erfolgen. Festgelegte Mindestbewirtschaftungsauflagen sind im Rahmen der Konditionalität, der Direktzahlungen, der Ausgleichszulage sowie im ÖPUL einzuhalten.
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Informationen zu Winterweizen, Mais, Soja
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