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Newsletter
vom 19.12.2023
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FROHE WEIHNACHTEN und ALLES Gute für 2024!
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Bereits 2.810 Betriebe verwenden das neue Aufzeichnungsprogramm „ÖDüPlan Plus“. Das Vorgängerprogramm „ÖDüPlan online“ wird mit Ende des Jahres 2023 eingestellt.
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Für diesen Termin gibt es keine Nachfrist.
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Seit dem letzten Jahr müssen betriebliche Aufzeichnungsverpflichtungen bis zum 31. Januar (früher bis zum 31. März) des Folgejahres abgeschlossen sein. In diesem Artikel erfahren Sie, worauf Sie achten müssen.
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Für die ÖPUL 2023-Maßnahme „Vorbeugender Grundwasserschutz – Acker“ (= „GRUNDWasser 2030“) sind die Absolvierung von Weiterbildungsstunden und die Durchführung von Bodenproben gefordert. Beide Ansprüche müssen bis 31. Dezember 2026 erfüllt werden.
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Die Pflanzenschutzmittellagerung muss den gesetzlichen Anforderungen entsprechen. Dies bedeutet, dass es jedenfalls versperrt sein muss.
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Zuckerrübenflächen werden 2024 ausgeweitet
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Auf der Gugl 3, 4021 Linz
Telefon:+43 (0)50 6902 1426
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