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Newsletter
vom 16.08.2023
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Die Stickstoffdüngung im Herbst ist so zu bemessen, dass es zu keiner Nitratauswaschung ins Grundwasser kommen kann. Änderungen bringt die Nitrataktionsprogramm-Novelle 23.
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Die betriebliche Stickstoffbilanzierung ist nach dem bisher bekannten Schema durchzuführen. Neue Aufzeichnungspunkte, die seit 1. Jänner 2023 gelten, sind nachstehend unter Punkt 4 bis 7 angeführt.
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Mit Anfang August hat das Landwirtschaftsministerium den INSPIRE-Agraratlas mit den INVEKOS-Schlägen aus dem MFA 2023 aktualisiert, den neuen Layer "Schwere Böden" hinzugefügt sowie dem Layer "Feuchtgebiete und Torfflächen" erweitert.
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Die Bodenerwärmung entscheidet über einen gelungenen Feldaufgang. Sie sollte ein wichtiger Hinweisgeber für den passenden Anbauzeitpunkt sein, damit sich die Frühjahrskulturen gleichmäßig entwickeln.
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