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Newsletter
vom 16.09.2022
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Schwerpunkt liegt auf spezielle Begrünungsmischungen mit dem Fokus auf Erosionsschutz und positive Auswirkungen auf den darauffolgenden Zuckerrübenanbau.
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Österreich wird die von der EU-Kommission (EK) angebotenen Ausnahmen zu den Standards GLÖZ 7 (Fruchtfolge) und GLÖZ 8 (Acker-Bracheflächen) im Jahr 2023 übernehmen.
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Sorten, Praxisversuche und vieles mehr: Der neue Ratgeber für den Bioherbstanbau ist da. Hier zum durchblättern und downloaden.
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Auf Acker- und Dauerkulturflächen mit durchschnittlicher Hangneigung ab 10% gelten bestimmte Anforderungen an die Bodenbearbeitung und Anbauverfahren, die das Risiko der Bodenschädigung verringern sollen.
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Mindestbodenbedeckung in nicht produktiven Zeiten auf Acker- und Dauerkulturflächen.
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