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Vorbeugender Oberflächengewässerschutz auf Ackerflächen

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Gebietskulisse Vorbeugender Oberflächengewässerschutz auf Ackerflächen © BMLFUW
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Gebietskulisse Vorbeugender Oberflächengewässerschutz auf Ackerflächen © BMLFUW
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Ziel dieser Maßnahme ist eine Reduktion des Nährstoffeintrages, insbesondere von Phosphor in Oberflächengewässer. Dies soll durch die Anlage von Gewässerrand-und -schutzstreifen, welche über das Aktionsprogramm Nitrat hinausgehen, auf besonders erosionsgefährdeten Feldstücken entlang von Oberflächengewässern erfolgen. Diese Maßnahme wird in einer eigenen Gebietskulisse angeboten.

Förderungsvoraussetzungen

Teilnahmeberechtigte Flächen:

  • Die geförderten Flächen müssen in Österreich liegen.
  • Bewirtschaftung von mindestens 2 ha Ackerfläche im Gebiet gemäß Anhang 8.10.7. im ersten Jahr der Verpflichtung
  • Teilnahmeberechtigt sind Schläge, die zumindest mit einem Teil der Fläche in der Gebietskulisse (50 m) liegen und eine Breite von mind. 12 m aufweisen (Summe inner-und außerhalb des 50-m Bereiches). Dementsprechend kann ein Feldstück in die Maßnahme eingebracht werden, sobald sich zumindest ein Ar in der 50-m Kulisse befindet. Schläge mit "ZOG" (zusätzlichen Oberflächengewässerflächen) können auch außerhalb der 50 m auf demselben Felstück beantragt werden, wenn sich dort schon ein gültiger "OG"-Schlag befindet. Auch hier beträgt die Mindestbreite 12 m(Gebietskulisse von ständig wasserführenden Oberflächen-Fließgewässerabschnitten gemäß Anhang 8.10.7.).
  • Anlage eines durchschnittlich mindestens 12 m breiten Gewässerrandstreifens bis spätestens 15.05. oder Belassen eines bestehenden Begrünungsbestandes. Der Streifen ist an der dem Gewässer am nächsten liegenden Feldstücksgrenze anzulegen. Es ist eine dauerhafte, winterharte Gründecke anzulegen und über die gesamte Verpflichtungsperiode zu belassen. Verzicht auf die Einsaat von überwiegend Leguminosen.
  • Verzicht auf die Ausbringung von Dünge-und Pflanzenschutzmitteln im gesamten Verpflichtungszeitraum.
  • Verzicht auf Umbruch der Flächen. Der Status als Ackerfläche bleibt aber auch dann erhalten, wenn die Flächen mehr als 5 Jahre nicht in die Fruchtfolge einbezogen wurden.
  • Jährliche Pflege oder Nutzung der Flächen durch Mahd/Häckseln oder Ernten. Eine Beweidung ist nicht zulässig. Das Befahren der Flächen ist zulässig.
  • Optionale Anlage von zusätzlichen Schutzstreifen auf dem Feldstück auf dem sich der Gewässerrandstreifen befindet über den gesamten Verpflichtungszeitraum zu denselben Bedingungen.

Prämie
  • € 450,-/ha, für Flächen mit angelegter Begrünungsmischung. Prämie für max. 20 % der Ackerfläche des Betriebes.
  • Bei gleichzeitiger Anrechnung der Fläche als Brache zur Erfüllung der Auflage „Flächennutzung im Umweltinteresse“ im Rahmen des Artikels 43 der Verordnung (EU) 1307/2013 erfolgt keine Prämiengewährung im Rahmen dieser Vorhabensart.
Links zum Thema
  • BMLFUW - Österreichisches Programm für ländliche Entwicklung 2014 - 2020 - Programmtext
  • ÖPUL 2015 - Merkblätter
Downloads zum Thema
  • Infoblatt - ÖPUL 2015 - Gewässerschutzstreifen
  • Gebietskulisse Vorbeugender Oberflächengewässerschutz auf Ackerflächen
15.06.2016
Autor:BWSB Admin
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Weitere Informationen:
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