Zulassung von Pflanzenschutzmitteln
- Es dürfen nur in Österreich zugelassene Pflanzenschutzmittel verwendet werden. Diese sind an einer österreichischen Registernummer erkennbar (z.B. Amtl. Pfl. Reg. Nr. von SL 950 ist 2514-0). Verkauft ein Unternehmen ein aus dem EU-Binnenmarkt stammendes Pflanzenschutzmittel in Österreich, so muss dieses mit einem österreichischen identisch sein und es bedarf einer vereinfachten Zulassung („Parallelimport“).