© Land OÖ |
Oberösterreichische Pestizidstrategie 2015
Die neu überarbeitete Pestizidstrategie 2015 für OÖ enthält folgende acht Punkte: 8-Punkte-Programm zum Schutz des Grundwassers
1. Beratungsinitiative
Beratungen zum gewässerschonenden Pflanzenschutz für eine freiwillige Reduktion des Pflanzenschutzmittteleinsatzes
Handelnde: Boden.Wasser.Schutz.Beratung, LK OÖ, in Kooperation mit Handel
- Genereller Verzicht auf die Wirkstoffe Bentazon, Chloridazon, s-Metolachlor, Terbuthylazin
- Minimierung des Einsatzes von Metazachlor
- Weiterentwicklung von Alternativstrategien zu problematischen Pflanzenschutzmitteln
- Initiierung der Kooperation zwischen Wasserversorgern und Landwirtschaft
2. Wassermaßnahmen im ÖPUL-Programm
Breite Umsetzung der Wassermaßnahmen im ÖPUL-Programm "Vorbeugender Grundwasserschutz" (GRUNDWasser 2020) und "Vorbeugender Oberflächengewässerschutz auf Ackerflächen"
Handelnde: Boden.Wasser.Schutz.Beratung, LK OÖ
Handelnde: Boden.Wasser.Schutz.Beratung, LK OÖ
- Verzicht auf die Wirkstoffe Bentazon, Chloridazon, Metazachlor, s-Metolachlor und Terbuthylazin in den Kulturen Soja, Mais, Zuckerrübe und Raps
3. Gewässeraufsicht
Schwerpunktaktionen bei landwirtschaftlicher Gewässeraufsicht
Handelnde: Land OÖ
Handelnde: Land OÖ
- Blatt- und Bodenproben zur Kontrolle der Ausbringungsverbote in Problemgebieten sowie in Schutz- und Schongebieten
- Landwirtschaftliche Gewässeraufsicht der AMA, Auftrag des Landes OÖ
4. Reaktive Maßnhamen
Anwendungsverbot der jew. problematischen Pflanzenschutzmittel im Einzugsgebiet belasteter Wasserversorgungsanlagen
Handelnde: Land OÖ
Handelnde: Land OÖ
- Handlungsempfehlung „Pflanzenschutzmittel im Einzugsbereich von Trinkwassergewinnungsanlagen, Jänner 2015“
5. Wasserrechtliche Bewilligungspflicht
Prüfen einer möglichen wasserrechtlichen Bewilligungspflicht des Pflanzenschutzmittel-Einsatzes folgender Wirkstoffe:
Handelnde: Land OÖ
Handelnde: Land OÖ
- Terbuthylazin
- s-Metolachlor
6. Nachhaltige Anwendung
Umsetzung des „Aktionsplans des Landes Oberösterreich zur nachhaltigen Anwendung von Pflanzenschutzmitteln“
Handelnde: Land OÖ
Handelnde: Land OÖ
- Verbote bzw. Anwendungseinschränkungen gemäß § 18 Abs. 2 Oö. Bodenschutzgesetz in belasteten Gebieten
7. Einschränken oder Aufheben der Zulassung
Hinwirken auf bundes-/EU-weite Einschränkung oder Aufhebung der Zulassung von problematischen Pflanzenschutzmitteln bei den Zulassungsstellen für folgende Wirkstoffe:
Handelnde: Land OÖ
Handelnde: Land OÖ
- Bentazon
- Terbuthylazin
- Metazachlor (in Abhängigkeit des Auftretens von Metaboliten im Grundwasser)
8. Monitoring
Pflanzenschutzmittel- und Metaboliten-Monitoring im Grund- und Trinkwasser
Handelnde: Land OÖ
Handelnde: Land OÖ
- Monitoringnetz gemäß Gewässerzustandsüberwachungsverordnung (GZÜV)
- Zusätzliches Monitoring in Problemgebieten
- Anpassung des Parameterumfanges bei Trinkwasserversorgungsanlagen in belasteten Gebieten