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Nitratinformationsdienst (NID) Ergebnisse und Empfehlungen zu Winterweizen und Triticale 2021

Bei der diesjährigen Nmin Ziehung von 10. bis 13. Februar herrschten tiefe Temperaturen und ermöglichten eine gute Befahrbarkeit der Flächen. © BWSB/Wallner
Bei der diesjährigen Nmin Ziehung von 10. bis 13. Februar herrschten tiefe Temperaturen und ermöglichten eine gute Befahrbarkeit der Flächen. © BWSB/Wallner
Mit einer Anpassung der Stickstoffdüngung an den Vorrat an mineralischem und damit pflanzenverfügbaren Stickstoff im Boden wird sowohl eine bedarfsgerechte Nährstoffversorgung sichergestellt als auch ein Nitrataustrag ins Grundwasser vermieden. Der Nitratinformationsdienst liefert dazu die aktuellen Düngeempfehlungen für Winterweizen und Triticale. Achtung: Sowohl Weizen als auch Triticale dürfen bei Teilnahme an der ÖPUL Maßnahme GRUNDWasser 2020 erst ab 2. März angedüngt werden. Weitere Empfehlungen zu Mais werden bis Ende März zur Verfügung gestellt.

Für die Empfehlungen wurden vom 10. bis 13. Februar 33 Schläge auf der nördlichen (11) und südlichen (22) Traun-Enns-Platte in einer Tiefe von 0-90 cm beprobt (getrennte Beprobung der Tiefenstufen 0-30 cm, 30-60 cm und 60-90 cm) und der mineralische Stickstoff analysiert (Nitrat in allen 3 Tiefenstufen, Ammonium in 0-30 cm). Ab einem bestimmten Vorrat an mineralischen Stickstoff im Boden kann Stickstoffdünger eingespart werden. Dabei ist von den Düngeempfehlungen der Richtlinien für die sachgerechte Düngung auszugehen.

Zur Interpretation der Ergebnisse wurden mögliche Einflussfaktoren auf den Vorrat an mineralischem Stickstoff erhoben. Das waren die Vorfrucht, eventuell bereits erfolgte Düngegaben im Herbst, der Viehbesatz (Veredlungsbetrieb oder Marktfruchtbetrieb) und die Bodenverhältnisse.

Vorrat an pflanzenverfügbaren Stickstoff Ende Februar 2021

Der Gehalt an mineralischem Stickstoff (Nmin) betrug im Durchschnitt (gerundet) 49 kg N/ha (2020: 43 kg N/ha), in den einzelnen Tiefenstufen durchschnittlich 20 kg (2020: 19 kg N/ha) in den obersten 30 cm, 15 kg (2020: 10 kg N/ha) in 30 bis 60 cm und 14 kg (2020: 14 kg N/ha) in 60 bis 90 cm Tiefe. Die meisten Werte liegen in einem Bereich zwischen 30 und 60 kg N/ha in 0 90 cm Bodentiefe. Fünf Schläge hatten Nmin Gehalte zwischen 20 und 30 kg N/ha, vier Schläge über 70 kg N/ha, davon einer über 100 kg N/ha. Der höchste Wert betrug 129 kg N/ha. Die Werte liegen somit weitgehend auf niedrigem bis mittlerem Niveau.

Im Durchschnitt waren die Nmin-Gehalte in der nördlichen Traun-Enns-Platte (Bezirke Linz Land und Wels Land) um bis zu 20 kg N/ha höher als in der südlichen (Bezirke Kirchdorf und Steyr). Die Auswirkung der Vorfrucht auf die Höhe der Nmin-Gehalte war, bis auf Kleegras, moderat.
  • Nach Körnermais lagen die Nmin-Gehalte im Durchschnitt bei 57 kg N/ha (nördliche) bzw. 38 kg N/ha (südliche Traun-Enns-Platte),
  • nach Sojabohne bei 50 kg N/ha (nördliche) bzw. 46 kg N/ha (südliche Traun-Enns-Platte),
  • nach Kleegras bei 89 kg N/ha
  • nach anderen Vorfrüchten (Sorghum, Kümmel, Hafer, Ackerbohne, Weizen) im Durchschnitt bei 54 kg N/ha (nördliche) bzw. 42 kg N/ha (südliche Traun-Enns-Platte).
Daraus ergeben sich in folgenden Fällen Einsparungsmöglichkeiten bei der Stickstoffdüngung
gegenüber den Pauschalwerten der Richtlinien für die sachgerechte Düngung:
  • Nach Vorfrucht Mais -20 kg N/ha in der nördlichen Traun-Enns-Platte
  • Nach Soja generell -10 kg N/ha
  • Nach Kleegras -50 kg N/ha
  • Nach den anderen genannten Vorfrüchten -10 kg N/ha in der nördlichen Traun-Enns-Platte
Die empfohlene Einsparung bezieht sich auf die gesamte für das Getreide vorgesehene Düngemenge und kann daher beim ersten, zweiten oder dritten Düngetermin vorgenommen werden.

Eine bereits erfolgte Herbstdüngung muss jedoch bei der Gesamtdüngemenge berücksichtigt werden. Die Empfehlungen gelten in gleicher Weise für Schläge mit Winterweizen als auch mit Triticale.

ACHTUNG: Bei einer Anwendung der NID-Düngeempfehlung sind die Vorschriften hinsichtlich maximaler Gaben- bzw. Einzelgabenbeschränkungen, Düngeobergrenzen lt. ÖPUL, CC usw. einzuhalten!
Nähere Informationen bei der Boden.Wasser.Schutz.Beratung unter 050/6902-1426 bzw. www.bwsb.at.