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Bewirtschaftung auswaschungsgefährdeter Ackerflächen

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Ziel dieser Maßnahme ist eine Reduktion der Nährstoffauswaschung in das Grundwasser und des damit auch in Verbindung stehenden Nährstoffeintrages in Oberflächengewässer in nitratbelasteten bzw. -gefährdeten Gebieten. Die Gebietsabgrenzung beschränkt sich auf das GRUNDWasser 2020 Gebiet.

Förderungsvoraussetzungen
  • Die geförderten Flächen müssen in Österreich liegen.
    • Teilnahmeberechtigt sind Acker-Schläge im Gebiet gemäß Anhang 8.10.6a (ausgenommen Salzburg) mit einer durchschnittlichen Ackerzahl < 40.
    • Bewirtschaftung von mindestens 2 ha Ackerfläche im Gebiet gemäß Anhang 8.10.6a im ersten Jahr der Verpflichtung.
  • Einsaat einer winterharten Begrünungsmischung bis spätestens 15.05. oder Belassen eines bestehenden Begrünungsbestandes. Verzicht auf die Einsaat von Leguminosen. Die
    Begrünungsmischung ist über den gesamten Verpflichtungszeitraum zu belassen.
  • Verzicht auf Ausbringung von Dünge- und Pflanzenschutzmittel im gesamten Verpflichtungszeitraum.
  • Verzicht auf Umbruch der Flächen. Der Status als Ackerfläche bleibt aber auch dann erhalten, wenn die Flächen mehr als 5 Jahre nicht in die Fruchtfolge einbezogen wurden.
  • Jährliche Pflege oder Nutzung der Flächen durch Mahd oder Häckseln. Eine Beweidung der
    Flächen ist nicht zulässig. Das Befahren der Flächen ist zulässig.

Prämie
  • 450 Euro/ha Ackerfläche mit angelegter Begrünungsmischung.
    • Prämie für max. 20% der Ackerfläche des Betriebes.
      Bei gleichzeitiger Anrechnung der Fläche als Brache zur Erfüllung der Auflage „Flächennutzung im Umweltinteresse“ im Rahmen des Artikels 43 der Verordnung (EU) 1307/2013 erfolgt keine Prämiengewährung im Rahmen dieser Vorhabensart.
Links zum Thema
  • BMLFUW - Österreichisches Programm für ländliche Entwicklung 2014 - 2020 - Programmtext
  • ÖPUL 2015 - Merkblätter
Downloads zum Thema
  • Gebietskulisse Bewirtschaftung auswaschungsgefährdeter Ackerflächen
14.06.2016
Autor:BWSB Admin
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Weitere Informationen:
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