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Bewirtschaftung auswaschungsgefährdeter Ackerflächen
Ziel dieser Maßnahme ist eine Reduktion der Nährstoffauswaschung in das Grundwasser und des damit auch in Verbindung stehenden Nährstoffeintrages in Oberflächengewässer in nitratbelasteten bzw. -gefährdeten Gebieten. Die Gebietsabgrenzung beschränkt sich auf das GRUNDWasser 2020 Gebiet.
Förderungsvoraussetzungen
Prämie
Förderungsvoraussetzungen
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Die geförderten Flächen müssen in Österreich liegen.
- Teilnahmeberechtigt sind Acker-Schläge im Gebiet gemäß Anhang 8.10.6a (ausgenommen Salzburg) mit einer durchschnittlichen Ackerzahl < 40.
- Bewirtschaftung von mindestens 2 ha Ackerfläche im Gebiet gemäß Anhang 8.10.6a im ersten Jahr der Verpflichtung.
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Einsaat einer winterharten Begrünungsmischung bis spätestens 15.05. oder Belassen eines bestehenden Begrünungsbestandes. Verzicht auf die Einsaat von Leguminosen. Die
Begrünungsmischung ist über den gesamten Verpflichtungszeitraum zu belassen. - Verzicht auf Ausbringung von Dünge- und Pflanzenschutzmittel im gesamten Verpflichtungszeitraum.
- Verzicht auf Umbruch der Flächen. Der Status als Ackerfläche bleibt aber auch dann erhalten, wenn die Flächen mehr als 5 Jahre nicht in die Fruchtfolge einbezogen wurden.
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Jährliche Pflege oder Nutzung der Flächen durch Mahd oder Häckseln. Eine Beweidung der
Flächen ist nicht zulässig. Das Befahren der Flächen ist zulässig.
Prämie
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450 Euro/ha Ackerfläche mit angelegter Begrünungsmischung.
- Prämie für max. 20% der Ackerfläche des Betriebes.
Bei gleichzeitiger Anrechnung der Fläche als Brache zur Erfüllung der Auflage „Flächennutzung im Umweltinteresse“ im Rahmen des Artikels 43 der Verordnung (EU) 1307/2013 erfolgt keine Prämiengewährung im Rahmen dieser Vorhabensart.
- Prämie für max. 20% der Ackerfläche des Betriebes.