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Newsletter
vom 29.01.2024
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Demnächst enden - gemäß Nitrat-Aktionsprogramm-Verordnung (NAPV) - die Ausbringverbote bzw. ist Sperrfristende für die Ausbringung von N-hältigen Düngern. Dennoch bedeutet das noch nicht, dass eine Düngung möglich bzw. erlaubt ist! Ein Eintrag von Nährstoffen, insbesondere Stickstoff und Phosphor, in Grund- und Oberflächengewässer muss jedenfalls verhindert werden.
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Die bodennahe streifenförmige Ausbringung von flüssigen Wirtschaftsdüngern stellt die zentrale Maßnahme dar, mit der die Wirksamkeit der Reduktion der Ammoniakverluste in der Wirtschaftsdüngerkette „Stall-Lager-Ausbringung“ geschlossen werden kann.
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Mit einer Anpassung der Stickstoffdüngung an den Vorrat an mineralisiertem und damit pflanzenverfügbarem Stickstoff im Boden wird sowohl eine bedarfsgerechte Nährstoffversorgung sichergestellt, als auch ein Nitrataustrag ins Grundwasser vermieden. Gerade bei hohen Düngemittelpreisen ist es besonders interessant, welche Stickstoffmengen im Frühjahr vorliegen.
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Die gesamtbetrieblichen Düngeraufzeichnungen des Wirtschaftsjahres 2023 sind bis 31. Jänner 2024 abzuschließen und müssen ab diesem Datum im Fall einer AMA-Kontrolle - und damit muss Jede/Jeder immer rechnen - vorliegen.
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Die Werbekampagnen der AMA Marketing sind bereits angelaufen und im Spätherbst 2024 sollen in den Handelsketten die ersten Mehl-, Brot- und Backwaren mit dem AMA-Gütesiegel die österreichische Herkunft von Getreide kennzeichnen.
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Die Werbekampagnen der AMA-Marketing sind bereits angelaufen und im Spätherbst 2024 sollen in den Handelsketten die ersten Mehl-, Brot- und Backwaren mit dem AMA-Gütesiegel die österreichische Herkunft von Getreide kennzeichnen.
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Erste Preissignale für die Ernte 2024
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Die Unkrautbekämpfung in der Sojabohne ist für viele Betriebe zu einer Herausforderung geworden. Neophyten und auch Wurzelunkräuter sind in dieser Kultur nicht immer zufriedenstellend zu bekämpfen.
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